Eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) lasse sich – wie auch im ABI-Gutachten vom 5. März 2018 – nicht feststellen. Es bestehe beispielsweise bereits klinisch keine allgemeine störungstypische Einengung der Beschwerdeführerin auf ein Schmerzerleben. Spontan seien Schmerzen von der Beschwerdeführerin nicht genannt worden und auf Nachfrage hin "diffus" geblieben. Sie leide gemäss Aktenlage an medizinischen Problemen, welche nur sehr unwahrscheinlich als funktionelle Beschwerden im Sinne einer chronischen Schmerzverarbeitungsstörung des Kapitels F4 der ICD-10 zu beurteilen seien (vgl. VB 335 S. 44 f.).