Dr. med. B. führte zum Thema "somatoforme Schmerzstörung" aus, gesamthaft sei bereits das ICD-10 Trauma-Eingangskriterium zur Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) bzw. andauernden Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0) und einer Schmerzverarbeitungsstörung (Kapitel F4 der ICD-10) durch "primären Krankheitsgewinn" nur sehr unwahrscheinlich erfüllt, welches allgemein geeignet wäre, eine Konversion in eine Trauma-Folgestörung bzw. Schmerzverarbeitungsstörung zu bewirken. Eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) lasse sich – wie auch im ABI-Gutachten vom 5. März 2018 – nicht feststellen.