gebe dort ja nur die Möglichkeit, bei den verschiedenen Items richtig oder falsch anzukreuzen. Daraus werde der Summenwert errechnet, der im Auswertungsbogen angegeben sei. Aus fachlicher Sicht sei der Fragebogen nachvollziehbar (VB 375 S. 3). Indem Dr. med. B. aus dem Testergebnis die aus versicherungsmedizinischer Sicht relevanten Schlüsse zog, nahm er eine Sachverhaltswürdigung vor, welche in seinem Ermessen stand und sich aufgrund seiner ausführlichen Beurteilung durchaus als nachvollziehbar erweist.