Dr. med. B. führte bezüglich des SRSI-Fragebogens unter anderem aus, es handle sich dabei um ein Verfahren, das fünf Beschwerdebereiche atypischer, ungewöhnlicher und bizarrer Beschwerden (Pseudobeschwerden) gegenüberstelle. Geprüft werde die Zahl bejahter Pseudobeschwerden, die Aufschluss zum Grad des Vertrauens liefern würden, das der subjektiven Beschwerdeschilderung einer Versicherten entgegengebracht werden könne. Der Wert für die Pseudobeschwerden der Beschwerdeführerin sei deutlich oberhalb des strengen Grenzwertes gelegen. Dies bedeute nach der SRSI-Testlogik, dass eine praktische Sicherheit von bedeutsamen Antwortverzerrungen bei ihr festzustellen sei.