1.4. Im Nachgang an das erneute Rückweisungsurteil führte die Beschwerdegegnerin wiederum ein Vorbescheidverfahren durch. Nach Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme und des Self-Report Symptom Inventory (SRSI)-Fragebogens samt Auswertung sowie Rücksprachen mit dem RAD hob sie die Rente mit Verfügung vom 7. Februar 2023 wiederum revisionsweise per 31. Oktober 2018 auf. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 7. Februar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: