Nach weiteren Abklärungen hob sie die Rente mit Verfügung vom 4. September 2018 revisionsweise per Ende Oktober 2018 auf. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht, soweit es darauf eintrat, mit Urteil VBE.2018.764 vom 16. Juli 2019 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zu weiteren Abklärungen und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.