1.2. Im Dezember 2013 leitete die Beschwerdegegnerin ein Revisionsverfahren ein, in dessen Rahmen sie die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten sowie neuropsychologisch abklären liess. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin zudem ein polydisziplinäres Gutachten (Gutachten der Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 5. März 2018). Nach weiteren Abklärungen hob sie die Rente mit Verfügung vom 4. September 2018 revisionsweise per Ende Oktober 2018 auf.