4.2. Hinzu kommt, dass RAD-Arzt Dr. med. F. in seinem Bericht vom 19. Januar 2023 bereits eine materielle Würdigung des Sachverhalts vornimmt. So gibt Dr. med. F. an, das behauptete Hinzutreten angeblich neuer Diagnosen erlaube nicht den Rückschluss auf eine dauerhaft quantitativ geminderte Erwerbsfähigkeit (VB 171, S. 2), und hält fest, dass insbesondere mit dem Schreiben von Dr. med. B. vom 22. November 2022 eine weitergehende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht habe plausibilisiert werden kön- -9-