Laut diesem "protektiven Schreiben" habe retrospektiv bis Mitte des letzten Jahrzehnts eine erhebliche Beeinträchtigung der Wirbelsäule bestanden. Es fehlten jedoch fachbezogen objektivierbare und insbesondere aktuell erhobene pathologische Befunde, mit welchen eine weitergehende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit plausibilisiert werden könnte. Die "prägnant unverbindlich geschilderte" Zunahme der Schmerzen und der Blockaden basiere wie auch die "kolportierte" Ulnaris-Neuropathie beidseits lediglich auf der subjektiven -8-