raminale Einengung der rechten Wurzel C4 oder die hochgradige osteodiskäre foraminale Enge der rechten Wurzel C6. Zudem würden foraminale Einengungen der linken Wurzel C4 oder C5 nicht mit den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Beschwerden übereinstimmen. Zum Bericht von Dr. med. B. vom 22. November 2022 hielt Dr. med. F. fest, dieser beziehe sich "auf die historischen Kontakte aus 2016". Gemäss Verlaufsbericht von Dr. med. B. vom 13. Dezember 2016 sei eine leichte Arbeit ohne Belastung der Wirbelsäule wie bisher zu 50 % zumutbar. Laut diesem "protektiven Schreiben" habe retrospektiv bis Mitte des letzten Jahrzehnts eine erhebliche Beeinträchtigung der Wirbelsäule bestanden.