3.4. Die Beschwerdegegnerin legte die vom Beschwerdeführer im Rahmen des Revisionsverfahrens eingereichten Arztberichte RAD-Arzt Dr. med. F., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vor. Dieser hielt in seiner Stellungnahme 19. Januar 2023 zusammengefasst fest, alleine das behauptete Hinzutreten angeblich neuer Diagnosen erlaube nicht den Rückschluss auf eine dauerhaft quantitativ geminderte Erwerbsfähigkeit, sondern bedeute zunächst nur, dass "möglicherweise behandlungsbedürftige Krankheiten vorliegen könnten, die einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung zugänglich sind".