3.2. Im Rahmen des im Oktober 2016 von Amtes wegen angehobenen Revisionsverfahrens nahm die Beschwerdegegnerin unter anderem einen Verlaufsbericht des behandelnden Neurologen Dr. med. B., Facharzt für Neurologie, vom 13. Dezember 2016 zu den Akten. Diesem ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass dem Beschwerdeführer leichte Arbeiten ohne Belastung der Wirbelsäule "wie bisher 50 %" zumutbar seien (VB 155, S. 4 f.). -6-