Aus gesamtmedizinischer Sicht wurde eine ab dem 7. März 2006 bestehende volle Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Mitarbeiter einer Schlosserei attestiert. In einer angepassten leichten rückenadaptierten Tätigkeit mit Heben, Bewegen und Tragen von Lasten bis 10 kg, freier Anpassung der Arbeitsposition und freien Wechseln zwischen Sitzen, Stehen und Gehen sowie ohne längerdauernde Zwangshaltungen und ohne repetitive Bewegungsanforderungen an die HWS und die LWS bestehe ab dem 8. August 2013 eine Arbeitsfähigkeit von 60 % (VB 118.1, S. 20 f.).