3. 3.1. Die rentenzusprechende Verfügung vom 28. März 2014 (VB 133) stützte sich ausweislich der Akten in medizinischer Hinsicht auf ein von der Beschwerdegegnerin eingeholtes polydisziplinäres Gutachten der SMAB AG, Bern, vom 10. September 2013, welches eine orthopädisch-traumatologi- sche, neurologische und psychiatrische Beurteilung umfasste. Es wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (vgl. VB 118.1, S. 19): " 1. Cervicovertebrales und cervicospondylogenes Syndrom mit/bei MRI gesicherten mehrsegmentalen degenerativen Spinalkanalstenosen der Bewegungssegmente C3/4 bis C6/7