2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. März 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Mai 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Viktor -3- Györffy, Rechtsanwalt, Zürich, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: