Am 22. Juni 2022 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend und ersuchte um Erhöhung seiner Invalidenrente. Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Vorbescheid vom 21. September 2022 das Nichteintreten auf das Gesuch um Rentenerhöhung in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 26. Oktober 2022 erhobenen Einwände und nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD verfügte sie schliesslich am 2. Februar 2023 wie vorbeschieden. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 8. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: