1. Dem 1964 geborenen Beschwerdeführer wurde von der Beschwerdegegnerin auf entsprechendes Gesuch hin mit Verfügung vom 28. März 2014 rückwirkend ab dem 1. September 2011 bei einem Invaliditätsgrad von 53 % eine unbefristete halbe Invalidenrente zugesprochen. Ein im Oktober 2016 von Amtes wegen angehobenes Revisionsverfahren zeigte keine anspruchserheblichen Veränderungen. Am 22. Juni 2022 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands geltend und ersuchte um Erhöhung seiner Invalidenrente.