Sie legte dar, in dem Bericht würden keine neuen Diagnosen vorgetragen und zur "Traumatisierung" hätten die Gutachter bereits Stellung genommen. Betreffend den Einwand von Dr. med. F._____, die ABI-Gutachter hätten kein MINI-ICF durchgeführt, führte Dr. med. G._____ schliesslich überzeugend aus, ein solches sei nur bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit relevant, was vorliegend – angesichts der von den Gutachtern attestierten vollen Arbeitsfähigkeit – nicht der Fall sei (VB 132).