Des Weiteren äusserte sich der psychiatrische ABI-Gutachter am 13. September 2021 auch zu der von med. pract. I._____ gestellten Verdachtsdiagnose einer PTBS und verneinten deren Vorliegen mit der Begründung, dass hierfür zwingend ein traumatisches Ereignis ("Katastrophen, Folterungen, Vergewaltigung, Opfer von Terrorismus, etc.") vorhanden sein müsse. Die Beschwerdeführerin habe nicht über Albträume geklagt und es könnten auch keine Flashbacks vorhanden sein, da kein traumatisches Ereignis stattgefunden habe (VB 106 S. 3).