Sie sei im Alltag nicht wesentlich durch depressive Symptome beeinträchtigt. Die gelegentlich auftretenden depressiven Verstimmungen und die leichten Ängste würden die Diagnose einer ängstlich-depressiven Störung begründen (VB 84.3 S. 7). In der Stellungnahme vom 13. September 2021 führten die ABI-Gutachter sodann aus, ob die leichten depressiven Verstimmungen im Rahmen einer Anpassungsstörung oder einer leichten Episode einer rezidivierenden depressiven Störung eingeordnet würden, sei zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit irrelevant, da die depressiven Verstimmungen geringgradig ausgeprägt seien (VB 106).