Im Bericht vom 21. April 2006 diagnostizierte Dr. med. H._____ zudem ein Rest- lesslegs-Syndrom mit periodischen Beinbewegungen im Schlaf. Dies habe aber kaum Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin (VB 10). 3.3.2. In der rentenaufhebenden Verfügung vom 6. Februar 2023 (VB 133) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das interdisziplinäre ABI-Gutachten vom 30. November 2020, welches eine psychiatrische und eine neurologische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen (VB 84.1 S. 7): "a) Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit  Keine