2. Das vorliegende Verfahren sei mit dem Verfahren VBE.2023.126 zu vereinigen. Eventualiter sei das vorliegend Verfahren zu sistieren, bis im Verfahren VBE.2023.126 ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Das Verfahren wurde unter der Verfahrensnummer VBE.2023.218 erfasst. 3.2. Mit Vernehmlassung vom 19. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Juni 2023 wurden die Verfahren VBE.2023.126 und VBE.2023.218 vereinigt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: