2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. April 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 20. April 2023 auf eine Stellungnahme. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 29. März 2023 betreffend Hilflosenentschädigung erhob die Beschwerdeführerin am 9. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 29.3.2023 sei aufzuheben.