2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 6. Februar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 6.2.2023 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin weiterhin eine ganze Invalidenrente auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.126 erfasst.