Mit Vorbescheid vom 7. Januar 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Aufhebung der Rente in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände stellte die Beschwerdegegnerin den ABI-Gutachtern am 27. August sowie am 30. November 2021 Rückfragen, welche diese mit Schreiben vom 13. September und vom 20. Dezember 2021 beantworteten. Mit Verfügung vom 6. Februar 2023 hob die Beschwerdegegnerin die Invalidenrente der Beschwerdeführerin per 31. März 2023 auf. Am 29. März 2023 verfügte sie sodann die Aufhebung der Hilflosenentschädigung per 30. April 2023.