1.2. Im September 2019 leitete die Beschwerdegegnerin ein Revisionsverfahren der Invalidenrente sowie der Hilflosenentschädigung ein. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 30. November 2020). Mit Vorbescheid vom 7. Januar 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Aufhebung der Rente in Aussicht.