Nach entsprechenden Abklärungen sprach ihr die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 22. Dezember 2015 eine Hilflosenentschädigung bei einer Hilflosigkeit leichten Grades ab dem 1. September 2014 zu. Mit Verfügung vom 17. Mai 2018 wies die Beschwerdegegnerin ein Gesuch der Beschwerdeführerin um Erhöhung der Hilflosenentschädigung vom 20. Dezember 2017 ab.