28 AHVV der Massenverwaltung ein pauschales, durchführungstechnisch einfach zu bewältigendes Verfahren ermöglicht, bei dem auf eine versicherungsmathematisch korrekte Umrechnung von Rentenleistungen in Vermögen verzichtet wird (BGE 141 V 186 E. 3.1. S. 189; vgl. auch FELIX FREY, in: Frey/Mosimann/Bollinger [Hrsg.], AHVG/IVG Kommentar, 2018, N. 7 zu Art. 10 AHVG m.w.