Korrekterweise müssten "die erfolgten Zahlungen mit der Anzahl der zu erwartenden Jahre (=Lebenserwartung) geteilt werden, um den Anteil zu berechnen, der einer Jahresrente [entspreche]". Das kantonale Steueramt habe diese im Gegensatz zur Beschwerdegegnerin korrekt angewendet, um daraus den jährlich wiederkehrenden Zusatzpensionseffekt zu berechnen, was anhand einer Lebenserwartungstabelle für das Jahr 2020 ein Zusatzeinkommen von Fr. 2'776.00 ergeben habe (Beschwerde S. 3).