Wenn die Ausgleichszahlung 20-mal wiederkehrend ausbezahlt würde, dann könnte tatsächlich von einem Rentenkapital ausgegangen werden. Werde die Ausgleichszinszahlung aber unregelmässig und in unterschiedlicher Höhe ausbezahlt, dann werde dieses so berechnete massgebende Vermögen bei weitem nicht erreicht. Korrekterweise müssten "die erfolgten Zahlungen mit der Anzahl der zu erwartenden Jahre (=Lebenserwartung) geteilt werden, um den Anteil zu berechnen, der einer Jahresrente [entspreche]".