(und nicht von einer Einmaligkeit) der Leistung aus, wobei sämtliche wiederkehrenden Leistungen, die die sozialen Verhältnisse des Nichterwerbstätigen beeinflussen und die weder durch eine Erwerbstätigkeit erzielt werden, noch einen Vermögensertrag darstellen, Renteneinkommen darstellen (BGE 141 V 186 E. 3.2.2 S. 190 mit Hinweisen). Das Bundesamt für Sozialversicherungen sieht in der Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN; gültig ab 1. Januar 2008, Stand 1. Januar 2023) sodann vor, dass alle wiederkehrenden Leistungen, welche die sozialen Verhältnisse von