Aufgrund der ausgewiesenen Rendite 2020 gewährte der Stiftungsrat im März 2021 zusätzlich zur definitiven Verzinsung für die zurückliegenden Jahre 2017 bis 2019 eine Verzinsung, um die in den letzten Jahren erfolgte Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern teilweise auszugleichen (VB 170). Die Zusatzverzinsung wurde auch den Versicherten, die in den entsprechenden Jahren pensioniert wurden, gewährt (VB 171). Auch im März 2022 und 2023 gewährte der Stiftungsrat aufgrund der guten Renditen 2021 und 2022 Ausgleichsverzinsungen, um die Umverteilung weiter zu reduzieren (VB 161 f.; BB 2 S. 7).