1. Der am 13. September 1958 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 20. Januar 2022 als Nichterwerbstätiger bei der Beschwerdegegnerin an. Mit Verfügung vom 22. September 2022 setzte die Beschwerdegegnerin die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge für das Jahr 2020 nach diversen Abklärungen definitiv auf Fr. 7'443.35 fest, auf Basis eines massgebenden Vermögens von Fr. 2'900'000.00 (Reinvermögen in der Höhe von Fr. 2'268'426.00 plus mit 20 kapitalisiertes Renteneinkommen in der Höhe von Fr. 179'854.00, was Fr. 3'597'080.00 ergibt, halbiert und gerundet).