2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 30. Januar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 2. März 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 30. Januar 2023 aufzuheben und der Beschwerdeführerin mindestens eine Viertelsrente ab 1. Februar 2020 auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 30. Januar 2023 aufzuheben und zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.)"