Die Tatsache, dass er sich im Langsitz unter Einsatz beider oberen Extremitäten spontan und zügig hochstemme, um seine Position auf der Liege zu verändern, sei mit einer höhergradigen funktionellen Einschränkung der oberen Extremitäten aber kaum vereinbar. Auch bei Bewegung der rechten unteren Extremität in Rückenlage komme es zur "Ausgestaltung", indem der Beschwerdeführer zucke und sich auf der Unterlage winde, wogegen die wiederholte und forcierte Vornahme desselben Manövers in sitzender Position mit hängenden Beinen ganz offensichtlich keinerlei derartigen Leidensdruck auszulösen vermöge.