Er sei auch sonst interessiert und lese die Nachrichten auf seinem Handy (VB 98.4 S. 6). Weiter hielt der orthopädische Gutachter fest, der Beschwerdeführer habe ein erhebliches Schmerzgebaren, etwa bei Prüfung des Achsenskelettes gezeigt, indem er verspannt und sich ruckartig bewegt habe, wogegen ausserhalb der fokussierten Untersuchung flüssige und uneingeschränkte Manöver zu beobachten gewesen seien. Die Tatsache, dass er sich im Langsitz unter Einsatz beider oberen Extremitäten spontan und zügig hochstemme, um seine Position auf der Liege zu verändern, sei mit einer höhergradigen funktionellen Einschränkung der oberen Extremitäten aber kaum vereinbar.