Es werde eine gänzliche Arbeitsunfähigkeit geltend gemacht. Der Beschwerdeführer kümmere sich aber auch um das Essen, so koche er gerne für die Familie. Er habe gute Kontakte in der Familie und zu wenigen Kollegen. Er sei selber mit dem Auto mobil. Er könne auch die öffentlichen Verkehrsmittel problemlos benützen. Mit dem Velo fahre er wegen der Schmerzen nicht mehr oft. Ferienreisen seien ihm möglich, so sei nun auch eine Reise an den Gardasee mit dem Auto geplant. Er gehe auch gerne ins Schwimmbad und kümmere sich auch um den Hund, mit welchem er regelmässig spazieren gehe. Er sei auch sonst interessiert und lese die Nachrichten auf seinem Handy (VB 98.4 S. 6).