Es sei aber davon auszugehen, dass die erforderliche Belastbarkeit, rein medizinisch-theoretisch betrachtet, mit einem mehrwöchigen Ergonomietrainingsprogramm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erreicht werden könne. Da der Beschwerdeführer inzwischen eine neue Stelle in einer körperlich deutlich leichteren Tätigkeit als Linienführer in einer Lebensmittelproduktion angetreten habe, sei diese Betrachtung jedoch rein hypothetisch. Die neue Tätigkeit bei der gleichen Arbeitgeberin würden sie als ganztags zumutbar erachten (VB 95.24 S. 5 f.).