Schulter festgehalten (vgl. VB 95.24 S. 5), welche vom orthopädischen GA eins-Gutachter nicht mehr festgestellt worden sind. Zudem führten die Ärzte der Rehaklinik R._____ aus, in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Mitarbeiter in einer Stanzerei erfülle der Beschwerdeführer die Belastungsanforderungen zwar nur knapp. Es sei aber davon auszugehen, dass die erforderliche Belastbarkeit, rein medizinisch-theoretisch betrachtet, mit einem mehrwöchigen Ergonomietrainingsprogramm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erreicht werden könne.