1.2. Am 20. Mai 2020 meldete sich der Beschwerdeführer wiederum zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und führte ab dem 4. Januar 2021 ein Belastbarkeitstraining durch, welches am 1. Februar 2021 abgebrochen wurde. In der Folge liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der GA eins AG, Gutachtenstelle, Frick [GA eins], vom 28. September 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 2. Februar 2023 ab.