Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1980 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 21. Januar 2019 aufgrund eines Bandscheibenvorfalls bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge teilte der Beschwerdeführer am 5. Juni 2019 mit, dass er wieder zu 100 % arbeitsfähig sei, woraufhin die berufliche Integration abgeschlossen wurde.