Die Überempfindlichkeit sei nicht ausschliesslich oder überwiegend durch die Ausübung des versicherten Berufes bedingt. Die im Anschluss (an die Behandlung im Spital B.) aufgetretene Symptomatik, einschliesslich der Polyposis nasi, stehe nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem natürlichen Kausalzusammenhang zu der beruflichen Exposition des Beschwerdeführers zu den Ammoniakdämpfen am 29. Oktober 2020 (VB 88 S. 4 f.).