Der Beschwerdeführer sei sehr wahrscheinlich zeitgleich an Covid-19 erkrankt, was am 3. November 2020 durch eine positive Testung nachgewiesen worden sei. In den folgenden Tagen sei eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit einer progredienten, viele Organsysteme betreffenden Symptomatik eingetreten, so dass eine erneute ärztliche Konsultation notwendig geworden sei. Dem heutigen Kenntnisstand entsprechend wäre der prolongiert vorhandene Symptomkomplex durchaus im Begriff der "long-/post-Covid condition" abzubilden.