Die akute Symptomatik, welche zur Vorstellung auf dem Notfall im Spital B. geführt habe, sei deshalb aus medizinischer Sicht zumindest teilweise dem Ereignis vom 29. Oktober 2020 "anzulasten". Die initiale Symptomatik sei mild gewesen (kein Stridor, keine Obstruktion, kein Kehlkopfödem, kein Stimmritzenkrampf) und die Entlassung aus der notfallmässigen Behandlung im Spital B. sei bei dokumentierter Beschwerdefreiheit und gutem Allgemeinbefinden erfolgt. Der Beschwerdeführer sei sehr wahrscheinlich zeitgleich an Covid-19 erkrankt, was am 3. November 2020 durch eine positive Testung nachgewiesen worden sei.