Dieser führte zusammengefasst aus, es könne angenommen werden, dass (am 29. Oktober 2020) tatsächlich eine Exposition mit Ammoniakdämpfen, wahrscheinlich im Bereich des MAK-Wertes (Wert der maximalen Arbeitsplatz-Konzentra- tion) oder Kurzzeitgrenzwertes, allenfalls in einer worst-case-Betrachtung um maximal 3.4-fach höher als MAK, stattgefunden habe. Die akute Symptomatik, welche zur Vorstellung auf dem Notfall im Spital B. geführt habe, sei deshalb aus medizinischer Sicht zumindest teilweise dem Ereignis vom 29. Oktober 2020 "anzulasten".