3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich im angefochtenen Einspracheentscheid in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Beurteilung von Dr. med. C., Facharzt für Arbeitsmedizin sowie für Psychiatrie und Psychotherapie und Praktischer Arzt, vom 14. April 2022. Dieser führte zusammengefasst aus, es könne angenommen werden, dass (am 29. Oktober 2020) tatsächlich eine Exposition mit Ammoniakdämpfen, wahrscheinlich im Bereich des MAK-Wertes (Wert der maximalen Arbeitsplatz-Konzentra- tion) oder Kurzzeitgrenzwertes, allenfalls in einer worst-case-Betrachtung um maximal 3.4-fach höher als MAK, stattgefunden habe.