3.2. Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, der Erwerbsausfall sei bei einem Selbstständigerwerbenden der Reingewinn. Dass sich die Beschwerdegegnerin auf den Umsatz stütze, widerspreche dem Wortlaut "Erwerbsausfall". Auch wenn die Beschwerdegegnerin ausschliesslich auf den Umsatz abstelle, müsse erwähnt werden, dass er (der Beschwerdeführer) allein durch die vom Bundesrat erlassenen Massnahmen den Camper vorzeitig habe verkaufen müssen, um überhaupt liquid zu bleiben. So habe ein Verlust beim Camper hingenommen werden müssen, da er den Camper nicht noch, wie sonst immer, bis im Herbst habe vermieten und erst nach der Saison zum gleichen Preis habe verkaufen können.