Nach dem Eingang des Berichts von Ernst & Young vom 21. Juli 2022 über die Stichprobenkontrolle forderte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 22. Juli 2022 zu Unrecht bezahlte "Corona-Erwerbsersatz- entschädigung" für die Monate September 2020 sowie Januar und Februar 2021 in der Höhe von insgesamt Fr. 10'231.90 vom Beschwerdeführer zurück mit der Begründung, dass in diesen Monaten der Mindestumsatzrückgang von 55 % respektive 40 % nicht erreicht gewesen sei. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2022 ab.