1.2. Mit Schreiben vom 27. August 2021 wurde der Beschwerdeführer von der Beschwerdegegnerin informiert, dass sie im Auftrag des Bundes bei den Beziehenden von Corona-Erwerbsersatzentschädigungen Stichprobenkontrollen durchführe und sein Betrieb dafür ausgewählt worden sei. Die Prüfung seiner Angaben zu Umsatz- und Einkommenseinbussen werde bei ihm vor Ort durch die externe Revisionsstelle Ernst & Young durchgeführt werden.