Ab dem 16. September 2018 (Distorsionstrauma des rechten Kniegelenks aufgrund eines Treppensturzes) sei die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin aufgehoben gewesen. Vier Monate nach dem Revisionseingriff vom 30. Oktober 2020, also ab März 2021, könne in einer leichten, wechselbelastenden, vorwiegend sitzenden Tätigkeit mit der Möglichkeit, ab und zu aufzustehen und herumzugehen, ohne Knien und Kauern und ohne Steigen auf Leitern oder Treppen wieder von einer Arbeitsfähigkeit von 80-100 % ausgegangen werden (VB 26 S. 3).